Offenlegung
Zur Entwicklung und Sicherstellung der bestmöglichen Arzneimittelversorgung ist die Zusammenarbeit zwischen Pharmazeutischen Unternehmen und Angehörigen der Fachkreise sowie Institutionen unerlässlich. Zur Stärkung des Vertrauens in diese Zusammenarbeit ist die Transparenz ein geeignetes Mittel. Die individuelle Offenlegung von geldwerten Leistungen, die aus dieser Zusammenarbeit entstehen, stellt das höchste Maß an Transparenz dar; diese wird daher von allen Beteiligten partnerschaftlich angestrebt.
Pharmazeutische Unternehmen haben sämtliche geldwerten Leistungen an Angehörige der Fachkreise und Institutionen zu dokumentieren und offenzulegen.
Die Offenlegung erfolgt einmal pro Kalenderjahr auf einer öffentlich zugänglichen Webseite in deutscher und/oder englischer Sprache für die maximale Dauer von 3 Jahren auf Verantwortung des pharmazeutischen Unternehmens.
Die Offenlegungsverpflichtung beginnt mit 1. Juli 2016.